Eine Patientenverfügung ist eine Vorausverfügung. Sie dient dazu, Ihren Behandlungswünschen und persönlichen Vorstellungen Gehör zu verschaffen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern. Nur in einer solchen Situation kommt eine Patientenverfügung zum Tragen. Sie soll für mögliche künftige Ereignisse gelten und betrifft Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, der Therapie und der Pflege im Falle einer Erkrankung oder eines folgenschweren Unfalls. Mit der Patientenverfügung soll zum Ausdruck gebracht werden, in welcher Situation welche Maßnahmen unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen durchgeführt, fortgesetzt oder beendet werden sollen. So soll eine mögliche krankheits- oder unfallbedingte schwere Phase Ihres Lebens in einer Weise geregelt werden, die Ihren eigenen Vorstellungen von Lebenssinn und Lebensqualität entspricht. Solange Sie selbst Ihren Willen äußern können, ist das in einer Patientenverfügung Niedergeschriebene belanglos.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung – dienstagsvormittags in unserer Praxis. Für einen Terminwunsch setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
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